ELTERNBERATUNG
nach §95, Abs. 1 AußStrG
BERATUNGSINHALTE:
- Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
- Die Rechte der Kinder auf Fürsorge, Geborgenheit und den Schutz der Integrität
- Das Recht auf Berücksichtigung der kindlichen Meinung
- Die emotionalen Herausforderungen und Konflikte
- Chancen, die aus einer Scheidung erwachsen
ERFAHRUNGEN, DIE KINDER BRAUCHEN UND MACHEN SOLLTEN:
- Der Wunsch beide Eltern gleich lieb behalten zu dürfen
- Kontakt und Nähe zu beiden Elternteilen
- Keine Erfahrungen der Entwertung, Beleidigung über den anderen Elternteil
- Die Hoffnung tragen zu dürfen „es wird alles wieder gut“
- Neue Partner der Eltern nicht sofort kennenlernen zu müssen
- Neue Geschwister nicht sofort kennenlernen zu müssen
- Wichtige Rituale des Alltags beibehalten zu dürfen
- Das vertraute Umfeld behalten zu dürfen
- u.v.m.
zurück