ELTERNBERATUNG

nach §95, Abs. 1 AußStrG

BERATUNGSINHALTE:

  • Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
  • Die Rechte der Kinder auf Fürsorge, Geborgenheit und den Schutz der Integrität
  • Das Recht auf Berücksichtigung der kindlichen Meinung
  • Die emotionalen Herausforderungen und Konflikte
  • Chancen, die aus einer Scheidung erwachsen

ERFAHRUNGEN, DIE KINDER BRAUCHEN UND MACHEN SOLLTEN:

  • Der Wunsch beide Eltern gleich lieb behalten zu dürfen
  • Kontakt und Nähe zu beiden Elternteilen
  • Keine Erfahrungen der Entwertung, Beleidigung über den anderen Elternteil
  • Die Hoffnung tragen zu dürfen „es wird alles wieder gut“
  • Neue Partner der Eltern nicht sofort kennenlernen zu müssen
  • Neue Geschwister nicht sofort kennenlernen zu müssen
  • Wichtige Rituale des Alltags beibehalten zu dürfen
  • Das vertraute Umfeld behalten zu dürfen
  • u.v.m.
Das Benötigen einer/s DolmetscherIn/Gebärdensprache-DolmetscherIn ist vorab anzumelden und benötigt extra Zeitaufwand, der einzuplanen ist.
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